Risikomanager sollten ihre Antennen für das bevorstehende Finanzstrafgesetz offen halten, das durchaus einige Herausforderungen für die Einhaltung der Vorschriften mit sich bringen könnte.

Das Gesetz wurde am 27. April vom König abgesegnet. Wir wissen also, dass es in den kommenden Monaten in Kraft treten wird, wobei einige Experten den September als wahrscheinlichsten Termin nennen. Das übergeordnete Ziel ist es, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Korruption zu bekämpfen und eine bessere Einziehung unrechtmäßig erzielter Gewinne zu ermöglichen.

Dies sind die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs:

  • Einführung eines neuen Straftatbestandes für Unternehmen, die es versäumen, ihre Mitarbeiter an der Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu hindern.
  • Einführung von Anordnungen zu ungeklärtem Vermögen, d.h. Personen, die schwerer Verbrechen verdächtigt werden, müssen ihre Vermögensquellen offenlegen.
  • Ermöglicht die Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und Terroristengeldern auf Bankkonten.
  • Ausweitung der zivilrechtlichen Einziehungsbefugnisse unter dem Proceeds of Crime Act, um die Einziehung von Gewinnen zu erleichtern, die durch Menschenrechtsverletzungen im Ausland erzielt wurden.
  • Neue Protokolle für den Informationsaustausch zwischen regulierten Unternehmen und längere Fristen für Behörden, um verdächtige Transaktionen zu untersuchen.
  • Ausweitung von Offenlegungsanordnungen für Ermittlungen in den Bereichen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Was sind also die wichtigsten Fragen für Risikomanager? Eine der größten Sorgen ist sicherlich der Straftatbestand der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, denn er bedeutet, dass Unternehmen potenziell mit unbegrenzten Geldstrafen und strafrechtlichen Verurteilungen rechnen müssen. Ein Unternehmen könnte auch mit dem Entzug seiner Lizenz, dem Ausschluss von Geschäftsführern und dem Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen konfrontiert werden. Wenn eine Firma also Beratung anbietet, ist es jetzt an der Zeit, zu prüfen, ob die Verfahren verschärft werden müssen. Das Gesetz wirkt sich auch auf weltweit tätige Unternehmen aus, nämlich dann, wenn eine Straftat von einem britischen Unternehmen begangen wird oder wenn es sich um ein Unternehmen handelt, das einen Teil seiner Geschäftstätigkeit in Großbritannien ausübt. Alles in allem könnte die Criminal Finances Bill der richtige Anlass sein, die AML-Verfahren neu zu überdenken und zu sehen, wie der kulturelle Ansatz in Bezug auf Steuerhinterziehung aussieht – es könnte sein, dass eine höhere Priorität erforderlich ist. Steuerhinterziehung ist bereits eine Straftat, aber das Gesetz rückt nun auch diejenigen ins Rampenlicht, die die Kundenbeziehung halten, d.h. diejenigen, die Ratschläge zur Gesetzesübertretung erteilen. Die Unternehmen werden sich verteidigen können, indem sie nachweisen, dass sie ‚angemessene Präventionsmaßnahmen‘ ergriffen haben, aber das Verhalten der Mitarbeiter sollte nun genauer unter die Lupe genommen werden. Es wurde auch angedeutet, dass es zu mehr Whistleblowing kommen könnte, wenn Mitarbeiter einen Verdacht gegen einen Kollegen entwickeln. Für jedes Unternehmen, das sich auf die Beratung vermögender Privatpersonen spezialisiert hat und vielleicht über Fachwissen in Bereichen wie Trusts und Offshore-Investitionen verfügt, kann eine umfassende Risikobewertung sinnvoll sein, da diese zeigt, wo die Risiken liegen. Es sollten auch ausführliche Schulungen durchgeführt werden, damit alle betroffenen Mitarbeiter, von den Angestellten bis zu den Vorstandsmitgliedern, das Gesetz und ihre Verantwortung verstehen. Das Gesetz bezieht sich sowohl auf Mitarbeiter als auch auf „Partner“, die im Auftrag einer Firma arbeiten. Daher sollten auch diejenigen, die auf ausgelagerter Basis und im Rahmen von Partnerschaftsvereinbarungen arbeiten, einer Überprüfung und Schulung unterzogen werden. Und dann ist da noch das Element des Informationsaustauschs durch die Änderungen bei den Meldungen verdächtiger Aktivitäten (SARs). Wenn eine Organisation einen starken Verdacht auf Geldwäsche hat, sollte sie dies der National Crime Agency melden. Sobald sie grünes Licht erhalten haben, können sie mit anderen regulierten Organisationen zusammenarbeiten und Einzelheiten in einer so genannten ‚Super-SAR‘ mitteilen. Ausreichende Beweise könnten dann dazu führen, dass Gelder eingefroren und strafrechtlich verfolgt werden. Auch hier handelt es sich um einen anderen Ansatz, und die Unternehmen müssen darauf vorbereitet sein, sowohl Informationen zu liefern als auch sie anzufordern. Während Unternehmen, die Steuerberatung anbieten, am stärksten gefährdet sind, müssen diejenigen, die vermögenden Kunden Finanzberatung im Allgemeinen anbieten, sicherstellen, dass sie auf die Anforderungen dieser sich schnell entwickelnden neuen Gesetzgebung vorbereitet sind. Nützliche weiterführende Informationen: „Neue Finanzkriminalitätsrisiken und Überlegungen zur Berichterstattung für 2017“