Die Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (IDD) ist da, und unabhängig davon, ob sie ausreichende Vorbereitungen getroffen haben oder nicht, sollten die Vermittler die Vorschriften bereits erfüllen. Firmen mit eigenen Compliance-Abteilungen, in der Regel größere Unternehmen, sind wahrscheinlich auf dem neuesten Stand. Kleinere Firmen hingegen sind wahrscheinlich in einer weniger günstigen Position.
Aber Ausreden oder mangelndes Wissen helfen nicht weiter – das Europäische Parlament hatte bereits zugestimmt, das Einführungsdatum vom 23. Februar 2018 auf den 1. Oktober zu verlängern. Aber haben alle Vermittler diese zusätzliche Zeit klug genutzt?
Offenbar nicht… Letzten Monat stellte der Versicherer Ecclesiastical fest, dass 27% der Versicherungsmakler die Richtlinie „überhaupt nicht kennen“. Nur 31% fühlten sich ‚vollständig vorbereitet‘, um die Anforderungen zu erfüllen, 17% sagten, sie seien ’nicht bereit‘ und weitere 52% benötigten mehr Training. Das Softwareunternehmen UndewriteMe fand heraus, dass nur 60% der Berater, die Schutzversicherungen verkauften, vorbereitet waren.
Anhebung der regulatorischen Messlatte
Die IDD zielt darauf ab, die Vorschriften für den Vermittlungsvertrieb zu aktualisieren und ersetzt die Richtlinie über Versicherungsvermittlung, die 2003 in Kraft trat. Sie erweitert auch den Geltungsbereich der Regulierungsbehörde und gilt für alle, die nicht in erster Linie Versicherungen verkaufen, wie z.B. Autohändler und Reisebüros. Nur reine Vermittler, die Informationen weitergeben, aber nicht am Verkauf beteiligt sind, sind ausgenommen. Insbesondere führt die IDD den neuen Grundsatz ein, dass Vermittler „stets ehrlich, fair und professionell im besten Interesse ihrer Kunden handeln müssen“. Viele werden sagen, dass sie dies bereits tun, aber wenn die FSA dies beanstandet, muss nach den Bestimmungen der Richtlinie ein Nachweis erbracht werden. Die IDD führt eine Reihe wichtiger Änderungen ein, darunter:
– Ausbildung und Wissen der Mitarbeiter
Mindestens 15 Stunden Fortbildung für Mitarbeiter, und wenn sie bereits der FCA-Ausbildungs- und Kompetenzrichtlinie unterliegen, sind jetzt 35 Stunden vorgeschrieben. Die Mitarbeiter sollten sich in Bereichen wie Produktabdeckung, Ansprüche und Regulierung auskennen und dies durch entsprechende Aufzeichnungen belegen.
– Informationsdokument zum Versicherungsprodukt
Kunden, sowohl bestehende als auch neue, erhalten vor dem Vertragsabschluss ein vorgeschriebenes Formular. Dieses muss in einfacher Sprache und ohne Jargon abgefasst sein. Es enthält weitere Informationen, wie z.B. die Art des Vertriebspartners und die Vergütungsregelungen, und ersetzt die Dokumente mit den wichtigsten Fakten.
– Offenlegung der Vergütungen
Obwohl Makler die Beträge nur auf Anfrage offenlegen müssen, müssen sie die ‚Art und Grundlage‘ der Provisionen erläutern, wie z.B. Boni, Gewinnanteile oder zusätzliche Gebühren für Dienstleistungen wie die Schadensbearbeitung. Vermittler müssen alle in bar zu zahlenden Gebühren offenlegen, auch für mittelfristige Anpassungen.
– Bearbeitung von Beschwerden
Regulierte Unternehmen müssen eine Richtlinie für alle Kunden haben, nicht nur für diejenigen, die den Financial Ombudsman Service in Anspruch nehmen können.
– Anforderungen und Bedürfnisse
Die Richtlinie verfolgt einen strengeren und interaktiveren Ansatz, wenn es darum geht, zu ermitteln, was erforderlich ist.
– Querverkauf
Es gibt neue Anforderungen in Bezug auf Kundeninformationen, wenn ein Produkt neben einem anderen verkauft wird.
– Produktverteiler
Vermittler, die eine Versicherung vertreiben möchten, müssen über eine definierte Strategie verfügen, die die relevanten Details auf der Grundlage ihrer Vereinbarung mit dem Versicherer enthält.
– Interessenkonflikte
Neue Anforderungen bedeuten formale Richtlinien für Interessenkonflikte, die Information der Aufsichtsräte, wenn diese auftreten, und die Information der Kunden, wenn die Konflikte nicht beherrschbar sind.
– Zusätzliche Offenlegung
Beteiligungen von 10% oder mehr zwischen Versicherer und Vermittler sollten offengelegt werden. Wenn Vermittler ein Panel nutzen, müssen sie ihre Kunden im Voraus darüber informieren, wer dort vertreten ist.
– Berufshaftpflicht
Es werden Mindestdeckungssummen von 1.250.000 € pro Schadensfall und Jahr (vorher 1.120.200 €) verlangt. Die geforderte Mindestentschädigungssumme für PI beträgt künftig 1.850.000 € pro Jahr (bisher 1.680.300 €).
Es wird keinen völlig neuen Rahmen geben, da die FCA gesagt hat, dass sie auf ihrem bestehenden Handbuch aufbauen wird. Aber es gibt viel zu beachten. Die IDD wird zweifellos zu einem besseren Verbraucherschutz und einheitlicheren Wettbewerbsbedingungen führen, aber jeder Vermittler, der die Regeln nicht beachtet, könnte sein Geschäft gefährden.