Diese Mindestnutzungsbedingungen („MTU“) regeln Ihre Nutzung der während des Bestellvorgangs identifizierten Conga-Online-Softwarelösungen, kollektiv der „Conga-Service“. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Käufe nicht von der Lieferung zukünftiger Funktionalitäten oder Merkmale oder von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Kommentaren von Conga bezüglich zukünftiger Funktionalitäten oder Merkmale abhängig sind.
1. Lizenzgewährung und Beschränkungen
1.1. Abonnement des Service. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt der Partner Ihnen hiermit ein nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares, nicht ausschließliches Abonnement für Ihre Nutzung des Conga-Service durch die Anzahl der Benutzer (und/oder bis zum Umfang der Service-Ereignisse), wie in einem zugehörigen Angebot oder einer Rechnung angegeben, in Übereinstimmung mit der Conga-Dokumentation und ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke. Benutzerabonnements gelten für bestimmte Benutzer und können nicht von mehr als einem Benutzer gemeinsam genutzt werden, können jedoch neuen Benutzern neu zugewiesen werden, die frühere Benutzer ersetzen, die keine fortlaufende Nutzung des Service mehr benötigen. Conga und seine Lizenzgeber behalten sich alle Rechte vor, die Ihnen in dieser MTU nicht ausdrücklich gewährt werden. Sie dürfen Ihren verbundenen Unternehmen Zugang zum und Nutzung des Service gewähren. Sie haften und sind allein verantwortlich für den Zugang und die Nutzung des Conga-Service durch Ihre verbundenen Unternehmen sowie für die Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung.
1.2. Zusätzliche Nutzung. Wenn Sie zusätzliche Benutzer hinzufügen oder die Anzahl der autorisierten Service-Ereignisse („Zusätzliche Nutzung“) erhöhen möchten, sollten Sie sich an den Partner wenden, und der Partner wird den Conga-Service für die Zusätzliche Nutzung zu den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen zur Verfügung stellen. In Bezug auf die Zusätzliche Nutzung gilt: (i) Die Laufzeit des Zugriffs zusätzlicher Benutzer auf den Conga-Service endet zeitgleich mit der bereits bestehenden Abonnementlaufzeit (entweder Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit), und (ii) Sie sind für alle zusätzlichen Gebühren für jede Zusätzliche Nutzung verantwortlich, welche die autorisierte Anzahl von Benutzern oder Service-Ereignissen überschreitet.
1.3. Beschränkungen. Sie dürfen (i) den Conga-Service nicht lizenzieren, unterlizenzieren, verkaufen, weiterverkaufen, als Service-Büro nutzen oder anderweitig zum Vorteil Dritter nutzen, es sei denn, eine solche Nutzung wurde von Conga genehmigt; (ii) den Conga-Service, das System oder den Inhalt von Conga nicht an Dritte übertragen, abtreten, vertreiben oder anderweitig kommerziell verwerten oder Dritten zur Verfügung stellen, die nicht von Conga autorisiert wurden; (iii) den Conga-Service oder den Inhalt nicht modifizieren oder darauf basierende derivative Werke erstellen; (iv) keine Internet-„Links“ zum Service erstellen oder Inhalte auf einem anderen Server oder einem drahtlosen oder internetbasierten Gerät „framen“ oder „spiegeln“; (v) den Service oder das Conga-System nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering) oder dekompilieren; (vi) den Conga-Service nicht in einer Weise stören oder nutzen, die nicht mit der Conga-Dokumentation übereinstimmt, oder (vii) nicht auf den Conga-Service zugreifen, um dessen Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität zu überwachen oder für andere Benchmarking- oder Wettbewerbszwecke.
2. Ihre Verantwortlichkeiten
Sie sind für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter Ihren Benutzerkonten stattfinden, und müssen alle anwendbaren lokalen, staatlichen, nationalen und ausländischen Gesetze, Verträge und Vorschriften in Verbindung mit Ihrer Nutzung des Conga-Service einhalten, einschließlich derjenigen, die sich auf Datenschutz, internationale Kommunikation und die Übertragung technischer oder personenbezogener Daten beziehen. Sie werden: (i) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um unbefugten Zugriff auf oder unbefugte Nutzung des Conga-Service zu verhindern, und den Partner unverzüglich über jede unbefugte Nutzung eines Passworts oder Kontos oder jede andere bekannte oder vermutete Sicherheitsverletzung benachrichtigen; (ii) dem Partner unverzüglich melden und angemessene Anstrengungen unternehmen, um jede unbefugte Vervielfältigung oder Verbreitung von Inhalten, die Ihnen oder Ihren Benutzern bekannt ist oder von Ihnen vermutet wird, sofort zu stoppen; und (iii) sich nicht als ein anderer Conga-Service-Benutzer ausgeben oder falsche Identitätsinformationen bereitstellen, um Zugang zum Conga-Service zu erhalten oder diesen zu nutzen. Sie werden nicht versuchen, Ihren Zugang zum Conga-Service zu nutzen, um wissentlich die Integrität oder Leistung des Conga-Service oder der darin enthaltenen Daten zu stören oder zu beeinträchtigen.
3. Sicherheit; Kundendaten
3.1. Verarbeitung von Daten. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass der Conga-Service bei jeder Nutzung des Conga-Service, die durch Ihre über salesforce.com authentifizierten Benutzer initiiert wird, auf Ihr salesforce.com-Konto zugreift, um Kundendaten basierend auf Ihrer Konfiguration des Service abzurufen, zu manipulieren, zu verarbeiten und zu ändern („Verarbeiten“), und Sie stimmen einem solchen Zugriff ausdrücklich zu, sofern dieser ausschließlich für die Bereitstellung des Conga-Service oder der Support-Services erforderlich ist. Wenn der Conga-Service aus irgendeinem Grund nicht auf Ihr salesforce.com-Konto zugreifen kann, ist Conga von jeglicher Nichtleistung des Conga-Service befreit. Sie erkennen an, dass zur Bereitstellung des Conga-Service Kundendaten das salesforce.com-System verlassen. Salesforce.com ist nicht für Kundendaten verantwortlich, wenn diese sich außerhalb des salesforce.com-Systems befinden.
3.2. Sicherheit. Conga hat angemessene Sicherheitsmaßnahmen implementiert, die auf bewährten Branchenpraktiken und Rückmeldungen aus jährlichen Prüfungen durch Dritte basieren. Prüfungsberichte und zusammenfassende Ergebnisse sowie alle empfohlenen Maßnahmen werden Ihnen auf schriftliche Anfrage zur Verfügung gestellt. Conga betreibt den Conga-Service (Raum, Strom, physische Sicherheit, Umgebungsbedingungen) bei führenden, erstklassigen Hosting-Anbietern. Conga wird angemessen mit Ihnen zusammenarbeiten, um auf Anfrage Zertifizierungsdokumente (SOC2/ISO) von Hosting-Anbietern zu erhalten. Alle Zugriffe und Interaktionen zwischen dem Conga-Service und Ihrem salesforce.com-Konto werden ausschließlich von Ihnen über Ihre salesforce.com-Verwaltungs- und Sicherheitseinstellungen verwaltet. Conga kontrolliert keine Sicherheitsprobleme, die durch den salesforce.com-Service verursacht werden, und übernimmt keine Verantwortung oder Haftung dafür.
3.3. Kundendaten. Sie sind allein verantwortlich für Kundendaten und Kundenvorlagen, einschließlich und ohne Einschränkung der Genauigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Angemessenheit der vorgenannten Daten sowie der Erlangung von Eigentum an geistigen Eigentumsrechten oder des Rechts zur Nutzung der vorgenannten Daten. Sie werden keine Kundendaten oder Kundenvorlagen bereitstellen, veröffentlichen oder übermitteln, die: (a) geistige Eigentumsrechte, Veröffentlichungs-/Datenschutzrechte, Gesetze oder Vorschriften verletzen oder dagegen verstoßen; oder (b) Viren oder Programmierroutinen, Makros oder andere Elemente enthalten, die Systeme, Daten oder personenbezogene Informationen beschädigen, heimlich abfangen oder enteignen können. Conga kann Abhilfemaßnahmen ergreifen, einschließlich der sofortigen Aussetzung Ihres Zugangs zum Service, wenn Ihre Konfiguration des Service, Kundendaten oder Kundenvorlagen gegen Abschnitt 3.3 verstoßen.
4. Konfiguration, Technologie oder Dienste Dritter.
Sie erkennen an, dass der Conga-Service von Ihrer ordnungsgemäßen Konfiguration der Conga-Lösungen, der Verfügbarkeit und ordnungsgemäßen Leistung von Diensten, Software und Internettechnologie Dritter, einschließlich salesforce.com, abhängig ist, und dass Conga nicht für Leistungsprobleme oder Ausfallzeiten des Conga-Service haftet, soweit diese durch solche Faktoren verursacht werden.
5. Eigentum an geistigem Eigentum
5.1. Conga. Conga und seine Lizenzgeber besitzen alle Rechte, Titel und Anteile, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte, am und zum Conga-System, den Inhalten und dem Conga-Service sowie alle Vorschläge, Ideen, Verbesserungsanfragen, Rückmeldungen, Empfehlungen oder andere Informationen, die von Ihnen oder einer anderen Partei in Bezug auf den Conga-Service bereitgestellt werden. Der Conga-Name, das Conga-Logo und die mit dem Service verbundenen Produktnamen sind Marken von Conga oder Dritten.
5.2. Kunde. Sie behalten alle Rechte, Titel und Anteile an und zu den Kundendaten. Sie gewähren Conga alle erforderlichen Lizenzen und Rechte an und zu Kundendaten ausschließlich in dem Umfang, wie dies für Conga zur Bereitstellung des Service an Sie oder wie gesetzlich vorgeschrieben erforderlich ist. Conga wird Kundendaten nicht wissentlich nutzen oder darauf zugreifen, außer soweit dies zur Bereitstellung des Conga-Service oder der Support-Services erforderlich ist.
6. Aussetzung; Kündigung aus wichtigem Grund
Wenn Sie gegen Bedingungen dieser MTU verstoßen, kann Conga Ihren Zugang zum und Ihre Nutzung des Conga-Service aussetzen, bis Sie den Verstoß behoben haben.
7. Zusicherungen und Gewährleistungen
Datengewährleistung. Sie sichern zu und gewährleisten, dass Sie alle Rechte, Zustimmungen, Genehmigungen oder Lizenzen besitzen oder erhalten haben, die erforderlich sind, um dem Conga-Service den Zugriff auf, den Besitz, die Bearbeitung, Verarbeitung oder Nutzung der Kundendaten und Benutzerdetails zu ermöglichen.
8. Gewährleistungsausschluss
AUẞER WIE AUSDRÜCKLICH IN ABSCHNITT 8 FESTGELEGT, GEBEN CONGA UND SEINE LIZENZGEBER KEINE ZUSICHERUNG, GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE HINSICHTLICH DER ZUVERLÄSSIGKEIT, RECHTZEITIGKEIT, QUALITÄT, EIGNUNG, WAHRHEIT, VERFÜGBARKEIT, GENAUIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT DES CONGA-SERVICE ODER JEGLICHER INHALTE AB, UND DER CONGA-SERVICE SOWIE ALLE INHALTE WERDEN IHNEN STRENG AUF EINER „WIE BESEHEN, WIE VERFÜGBAR“-BASIS ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. ALLE BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DES EIGENTUMSRECHTS, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, WERDEN HIERMIT IM MAXIMALEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG DURCH CONGA UND SEINE LIZENZGEBER ABGELEHNT.
9. Vertraulichkeit
9.1. Vertrauliche Informationen. Jede Partei (die „offenlegende Partei“) kann der anderen Partei (die „empfangenden Partei“) von Zeit zu Zeit bestimmte Informationen über das Geschäft, die Produkte oder Dienstleistungen der offenlegenden Partei und ihrer Lieferanten offenlegen, einschließlich technischer, marketingbezogener, finanzieller, mitarbeiterbezogener, planerischer und anderer vertraulicher oder geschützter Informationen, einschließlich Informationen, von denen die empfangende Partei unter den gegebenen Umständen wusste oder hätte wissen müssen, dass sie von der offenlegenden Partei als vertraulich oder geschützt betrachtet wurden („Vertrauliche Informationen“).
9.2. Schutz vertraulicher Informationen. Die empfangende Partei wird keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei für andere Zwecke als die Ausübung ihrer Rechte oder die Erfüllung ihrer Pflichten gemäß dieser Vereinbarung verwenden und wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nur an Mitarbeiter oder Auftragnehmer der empfangenden Partei offenlegen, die diese vertraulichen Informationen für die Zwecke der Vereinbarung kennen müssen und die einer Vertraulichkeitspflicht unterliegen, die nicht weniger restriktiv ist als die Pflicht der empfangenden Partei gemäß diesem Abschnitt 9.2. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei vor unbefugter Nutzung, unbefugtem Zugriff oder unbefugter Offenlegung auf die gleiche Weise schützen, wie die empfangende Partei ihre eigenen vertraulichen oder geschützten Informationen ähnlicher Art schützt, und mit nicht weniger als angemessener Sorgfalt.
9.3. Ausnahmen. Die Verpflichtungen der empfangenden Partei gemäß Abschnitt 9.2 in Bezug auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei gelten nicht, wenn solche Informationen: (a) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei bereits ohne Einschränkung bekannt waren; (b) der empfangenden Partei von einem Dritten offengelegt wurden, der das Recht hatte, eine solche Offenlegung ohne Vertraulichkeitsbeschränkungen vorzunehmen; (c) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein zugänglich geworden sind; oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne Zugriff auf oder Nutzung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei. Darüber hinaus ist es der empfangenden Partei gestattet, vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei in dem Umfang offenzulegen, in dem eine solche Offenlegung (i) von der offenlegenden Partei schriftlich genehmigt wurde, (ii) für die empfangende Partei erforderlich ist, um ihre Rechte gemäß der Vereinbarung im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren durchzusetzen; oder (iii) gesetzlich oder durch die Anordnung eines Gerichts oder einer ähnlichen gerichtlichen oder Verwaltungsbehörde vorgeschrieben ist, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei die offenlegende Partei über eine solche erforderliche Offenlegung unverzüglich und schriftlich benachrichtigt und mit der offenlegenden Partei auf Wunsch und auf Kosten der offenlegenden Partei bei allen rechtmäßigen Maßnahmen zusammenarbeitet, um eine solche erforderliche Offenlegung anzufechten oder deren Umfang zu begrenzen. Eine Offenlegung gemäß Abschnitt 9.3(iii) macht vertrauliche Informationen nicht zu nicht vertraulichen Informationen und entzieht solche vertraulichen Informationen nicht den in diesem Abschnitt 9 festgelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen.
9.4. Rückgabe vertraulicher Informationen. Die empfangende Partei wird alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle der empfangenden Partei befinden, unverzüglich nach schriftlicher Aufforderung der offenlegenden Partei nach Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung an die offenlegende Partei zurückgeben oder angemessene Anstrengungen unternehmen, diese zu vernichten. Die empfangende Partei wird schriftlich, unterzeichnet von einem leitenden Angestellten der empfangenden Partei, bestätigen, dass sie ihren Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt 9.4 vollständig nachgekommen ist.
10. Partner-Implementierung
Für den Fall, dass der Partner sein Geschäft und/oder die Bereitstellung der Partner-Implementierung einstellt oder anderweitig wesentlich gegen diese Vereinbarung verstößt, ist Conga nicht verpflichtet, die Partner-Implementierung bereitzustellen, dem Kunden vom Kunden an den Partner gezahlte Gebühren zu erstatten oder die Beziehung mit dem Kunden zu übernehmen. Conga haftet nicht für die Partner-Implementierung oder deren fortgesetzte Verfügbarkeit.
11. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE
AUSSER WIE HIERIN AUSDRÜCKLICH VORGESEHEN, GEBEN WEDER EINE PARTEI NOCH IHRE LIEFERANTEN GEWÄHRLEISTUNGEN IRGENDEINER ART AB, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, UND JEDE PARTEI SCHLIESST AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, IM MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG NACH GELTENDEM RECHT.
12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Partner lehnt jegliche Haftung und Verantwortung im Namen seiner Lieferanten und Anbieter, einschließlich Conga, ab.
13. FREISTELLUNG
Sie werden Conga, seine Lizenzgeber und die Mutterorganisationen, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Rechtsanwälte und Vertreter jeder dieser Parteien von allen Ansprüchen, Kosten, Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten und Aufwendungen (einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten) freistellen und schadlos halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Anspruch ergeben, der aus dem Zugriff von Conga auf, dem Besitz, der Bearbeitung, Verarbeitung oder Nutzung der Kundendaten oder Benutzerdetails entsteht oder damit zusammenhängt, soweit dies zur Bereitstellung des Conga-Service erforderlich ist.
14. AUSSETZUNG DES ZUGANGS ZUM CONGA-SERVICE
Für den Fall, dass (i) der Kunde gegen diese MTU verstößt, kann Conga seinen Zugang zum und seine Nutzung des Conga-Service sofort ohne Vorankündigung aussetzen, wenn Sie den Conga-Service auf eine Weise nutzen, von der Conga nach Treu und Glauben und nach eigenem Ermessen glaubt, dass sie den Conga-Service beeinträchtigt oder stört oder beeinträchtigen oder stören könnte, oder (ii) der Partner gegen seine Verpflichtungen gegenüber Conga verstößt, behält sich Conga das Recht vor, den Zugang oder die Nutzung des Conga-Service durch den Kunden auszusetzen oder zu beenden, wenn der Verstoß nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung behoben wird. Conga ist ein beabsichtigter Drittbegünstigter dieser MTU.
15. Absichtlich leer gelassen
16. Definitionen Im Sinne dieser MTU haben die folgenden Begriffe diese Bedeutungen:
„Affiliate“ bezeichnet jedes Unternehmen (das bereits besteht oder in Zukunft gegründet oder erworben wird), das direkt oder über einen oder mehrere Vermittler ein anderes Unternehmen kontrolliert, von diesem kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit diesem steht. Der Besitz von fünfzig Prozent (50 %) oder mehr der stimmberechtigten Aktien, Gesellschaftsanteile, Partnerschaftsanteile oder sonstigen Eigenkapitalanteile eines Unternehmens gilt als Kontrolle über dieses Unternehmen.
„Angemessene Sicherheitsmaßnahmen“ bezeichnet wirtschaftlich angemessene technische, physische und verfahrenstechnische Kontrollen, um (i) Kundendaten vor Zerstörung, Verlust, Änderung, unbefugter Offenlegung gegenüber Dritten und unbefugtem Zugriff durch von Conga beschäftigte Mitarbeiter oder Auftragnehmer zu schützen und (ii) die Einschleusung von schädlichem Code in den Conga-Service und den Inhalt zu verhindern.
„Conga-Dokumentation“ bezeichnet die von Conga veröffentlichte Dokumentation, Knowledge-Base-Artikel und andere Inhalte sowie technische Hinweise, die Conga im Allgemeinen allen Kunden zur Verfügung stellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Materialien unter www.congamerge.com/support.
„Conga-System“ bezeichnet die Hardware, Software, Netzwerkausrüstung und andere Technologie, die von Conga zur Bereitstellung des Conga-Service verwendet wird, sowie jede andere geschützte Technologie von Conga (einschließlich Software, Hardware, Produkte, Prozesse, Algorithmen, Benutzeroberflächen, Know-how, Techniken, Designs und anderes materielles oder immaterielles technisches Material oder Informationen), die Ihnen von Conga bei der Bereitstellung des Conga-Service zur Verfügung gestellt wird.
„Inhalt“ bezeichnet die visuellen Informationen, Dokumente, Software, Produkte und Dienstleistungen, die im Zuge der Nutzung des Conga-Service enthalten sind oder Ihnen zur Verfügung gestellt werden, mit Ausnahme von Kundendaten.
„Kundendaten“ bezeichnet alle Informationen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf personenbezogene Daten), die von Ihnen dem Conga-Service zur Verfügung gestellt, bereitgestellt oder übermittelt oder vom Conga-Service aus Ihrem salesforce.com-Konto abgerufen werden, mit Ausnahme von Benutzerdetails.
„Kunden-Vorlage“ bezeichnet eine vom Kunden erstellte Vorlage, die von Ihnen in den salesforce.com-Service hochgeladen wurde und für die Verwendung mit dem Conga-Service vorgesehen ist.
„Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet ungepatente Erfindungen, Patentanmeldungen, Patente, Geschmacksmusterrechte, Urheberrechte, Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Domainnamenrechte, Halbleiterschutzrechte, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisrechte sowie alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, Ableitungen davon und Schutzformen ähnlicher Art weltweit.
„Schädlicher Code“ bezeichnet Code, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme, die dazu bestimmt sind, Schaden anzurichten, einschließlich beispielsweise Viren, Würmer, Zeitbomben und Trojanische Pferde.
„Partner“ bezeichnet Xactium Ltd, gegründet und registriert in England und Wales (Handelsregisternummer 04683891), mit eingetragenem Geschäftssitz in 28 Kenwood Park Road, Sheffield, S7 1NF;
„salesforce.com-Service“ bezeichnet den von salesforce.com bereitgestellten Service, den Sie abonniert haben müssen, um den Service zu erhalten.
„Service-Ereignis“ bezeichnet (i) die Ausführung einer einzelnen Conga Composer-URL, die über einen Link oder eine Schaltfläche, Conga Workflow, Conga Conductor oder andere programmgesteuerte Mittel ausgelöst wird, (ii) die Erstellung einer Brief-, Etiketten- oder Umschlag-Ausgabedatei aus Conga Mail Merge, die einen oder mehrere Briefe, Etiketten oder Umschläge enthält, oder (iii) die geplante Ausführung eines einzelnen Conga Courier-Zeitplans oder Conga Conductor, unabhängig davon, ob eine Ausgabedatei verteilt wird.
„Benutzer“ bezeichnet Ihre namentlich genannten Mitarbeiter, Vertreter, Berater, Auftragnehmer, Partner oder Bevollmächtigten, die von Ihnen über die Salesforce LMA (License Management Application) oder die Funktion „Benutzerverwaltung“ des Conga-Service zur Nutzung des Conga-Service autorisiert wurden.
„Benutzerdetails“ bezeichnet grundlegende Informationen, die von Conga über Ihre von Ihnen zur Nutzung des Conga-Service autorisierten Salesforce.com-Benutzer gesammelt werden und die für Zwecke der Abonnementverwaltung, Aktivitätsprotokollierung und technischen Unterstützung verwendet werden.